Erbschaft
Was bleibt, wenn ich gehe? Werde ich in Erinnerung bleiben? Welche Spuren hinterlasse ich? Irgendwann befasst sich fast jeder Mensch mit solchen Fragen.
Ein Testament bietet die Möglichkeit den letzten Willen festzuhalten, das Erbe zu regeln und individuell Spuren zu hinterlassen. Der persönlichen Gestaltungsfreiheit sind dabei (fast) keine Grenzen gesetzt – legen Sie individuell Ihre Wünsche fest!
Immer mehr Menschen bedenken in ihrem Testament neben ihren Liebsten auch gemeinnützige Organisationen. So können Sie über ihr Leben hinaus ihre Werte und bereits gesetzte Spuren weitergeben.
Nach dem Tod anderen Menschen Gutes tun – dieser Gedanke kann sehr tröstend wirken.
Das bewirken Sie durch Ihr Erbe an das Andreas-Hospiz:
- Gemeinsam sterbenskranken Menschen eine individuelle und selbstbestimmte letzte Lebensphase ermöglichen! Im Andreas-Hospiz findet jeder Mensch aus Ihrem Umfeld einen Platz, egal welcher Herkunft und Konfession.
- Sie gestalten die Zukunft aktiv mit! Eine Erbschaftsspende bietet die Möglichkeit langfristig etwas Gutes zu bewirken. Sie unterstützen das Andreas-Hospiz – für aktuelle und zukünftige Projekte!
- Kein Steuerabzug! Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihre Testamentsspende zugunsten unserer Hospize der mission:lebenshaus gGmbH kommt somit ohne Abzüge an. Ihre Erbschaft wird für die Hospizarbeit im Andreas-Hospiz genutzt und unterstützt die letzte Lebensphase der sterbenskranken Menschen.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, das Andreas-Hospiz der mission:lebenshaus gGmbH in Ihrem Testament zu berücksichtigen, sprechen oder schreiben Sie uns vertrauensvoll an. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne die Möglichkeiten auf, für was Ihr Erbe verwendet werden kann. Gerne zeigen wir Ihnen auch ein entsprechendes Hospiz und nehmen Sie mit in unserer Hospizarbeit.
Eins ist bereits jetzt klar: Die mission:lebenshaus gGmbH und das Andreas-Hospiz sind für alle Formen der Unterstützung sehr dankbar.